Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
die Krise hat viele von uns in Ihrer Dimension überrascht. Eine Vorbereitung darauf war nahezu unmöglich. Hier erhalten Sie aktuelle Informationen, die Ihnen in der bestehenden Situation vielleicht weiterhelfen werden.
Sofort-Hilfen und Zuschüsse / Bremen und Niedersachsen
Bremer Unternehmer
Wenden Sie sich bitte an die Bremer Aufbaubank
www.bab-bremen.de
Ansprechpartner: „Task Force“
Ab sofort können dort Anträge für Soforthilfe gestellt werden.
Voraussetzungen: Unter 10 Mitarbeiter, unter 2,0 Mio. Umsatz p.a., Förderhöhe bis 20.000.
weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier:
https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/politik/corona-hilfe-kleine-unternehmen-bremen-100.html
Unternehmen in Niedersachsen
Nicht rückzahlbare Sofortzuschüsse gibt es ab Mitte der Woche. Bitte öffnen Sie nachstehenden Link für Details:
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp
Steuerstundungen und Reduzierung der Vorauszahlungen
Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise in Bremen und Niedersachsen und es ist immer eine Einzelfallentscheidung, die aber im Regelfall positiv beantwortet wird.
Zudem haben die Unternehmen die Möglichkeit zu beantragen, dass ihre Vorauszahlungen herabgesetzt werden.
Sofern allerdings wieder Einkommen erzielt werden, die zu einer höheren Steuerfestsetzung führen, sollten die Unternehmen das in ihrem eigenen Interesse mitteilen.
Des weiteren können Stundungen beantragt werden, für die allerdings Stundungszinsen anfallen.
Auch wenn Niedersachsen/Bremen (noch) keine Ausgangssperre verhängt hat, wie legitimiere ich meine Mitarbeiter, dass Sie zum Arbeitsplatz bzw. zum Kunden kommen?
Noch gibt es keine Vordrucke oder Formulare von den Ämtern, jedoch gehen wir davon aus, dass gerade in der Anfangszeit eigene, individuell von Ihnen erstellte Schreiben anerkannt werden.
Für Arbeitnehmer, deren Anwesenheit im Büro unbedingt nötig ist, erstellen Sie am besten eine Pendlerbescheinigung, aus der hervorgeht, wo der Arbeitnehmer wohnt und wo seine Dienststelle ist. Außerdem sollte eine Begründung enthalten sein, warum seine Anwesenheit am Arbeitsplatz nötig ist. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer, die über Landesgrenzen fahren müssen (z.B.: Niedersachsen-Bremen)
Sollten Sie Arbeitnehmer beschäftigen, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten verwenden Sie am besten die Pendlerbescheinigung, die Sie hier herunterladen können: Pendlerbescheinigung
Für Dienstfahrten solle eine jeweils eigene Bescheinigung erstellt werden, aus der Start- und Zieladresse sowie Zweck der Dienstfahrt incl. Begründung der Unaufschiebbarkeit erkennbar ist.
AKTUELLES:
Sie haben in diesen Zeiten viel zu regeln und neu zu organisieren, daher möchten wir Ihr Postfach nicht mir zu vielen Informationen “füttern” und haben auf unserer Webseite alles aktuelle und Neue hinterlegt und werden es immer wieder aktualisieren.
Bei weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie am besten eine Mail. In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband werden wir versuchen, so schnell als möglich eine Antwort zu liefern.