Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV-E) soll am 16.09.2022 den Bundesrat passieren und am 01.10.2022 in Kraft treten. Wir vom BFW Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. sind gemeinsam mit dem BFW Bundesverband der Meinung, dass auch diese Verordnung mit Mittelfristmaßnahmen zur Energiesicherung bürokratisch und wirkungslos ist.
Die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV-E) soll am 16.09.2022 den Bundesrat passieren und am 01.10.2022 in Kraft treten.
Wir vom BFW Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V. sind gemeinsam mit dem BFW Bundesverband der Meinung, dass auch diese Verordnung mit Mittelfristmaßnahmen zur Energiesicherung bürokratisch und wirkungslos ist. Die Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen zur Energiesicherung verlangt von Eigentümern erheblichen Aufwand und produziert erhebliche Kosten auch bei Mieterinnen und Mietern, ohne dass dies auch nur eine Kilowattstunde einspart. Stattdessen brauchen Vermieter die rechtssichere Möglichkeit, die Höchsttemperaturen in Wohnungen zu senken. Nur wenn dies für das ganze Haus geschieht, wird auch wirksam Energie eingespart. Um existenzgefährdende Forderungsausfälle zu begrenzen, müssen Vermieter die gesetzliche Möglichkeit erhalten, Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten gegenüber den Mietern unterjährig durch einseitige Erklärung an die gestiegenen Energiepreise anzupassen.
Daneben überschätzt die Bundesregierung insbesondere das Einsparpotenzial durch die Zwangs-Überprüfung von Heizungsanlagen. Denn die Heizungsanlagen werden vielfach ohnehin regelmäßig gepflegt und gewartet. Das liegt im ureigenen Interesse der Eigentümer. Der Energieeinspar-Effekt der Überprüfung wird auch hier gegen null gehen. Schlimmer noch: Die knappen Fachkräfte, die jetzt zusätzlich Heizungen prüfen müssen, fehlen dann dort, wo eigentlich Wärmepumpen eingebaut werden sollen.
Mehr dazu lesen Sie in der Stellungnahme des BFW Bundesverbandes, die Sie hier finden.
Das Positionspapier können Sie auch hier direkt herunterladen: