Am 1. August 2018 ist das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler in Kraft getreten. Dieses beinhaltet erstmalig eine Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter sowie eine Weiterbildungspflicht für Makler und Wohnimmobilienverwalter.
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Auch für die am Markt bereits tätigen Unternehmen ergeben sich neue Pflichten. So müssen auch bereits tätige Verwalter spätestens bis zum 01.03.2019 die Berufszulassung beantragen. In Kooperation mit dem BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Niedersachsen/Bremen e.V. bietet die Oldenburgische IHK einen Vortrag zu den wesentlichen Eckpunkten des Gesetzes und dessen Auswirkungen auf die Immobilienpraxis an.
In Kürze versenden wir die Einladungen mit detailliertem Programmablauf. Freuen Sie sich schon jetzt auf ein spannendes und interessantes Programm und die Gelegenheit, mit Ihren Branchenkollegen ausgiebig in der atmosphärischen Kuppelhalle des Parkhotels zu netzwerken.
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Die Informationsveranstaltung findet statt am
Donnerstag, den 27. September 2018
von 10:00 bis 11:30 Uhr (Vortragszeit 1,5 Std.)
in der Oldenburgischen IHK, Plenarsaal,
Moslestr. 6
26122 Oldenburg.
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Referieren wird Herr Rechtsanwalt Franco Höfling, Justiziar beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.
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Für diese Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über eine Weiterbildungszeit von 1,5 Stunden.
Sind Sie Makler, Verwalter von WEG’s oder Mietverwalter? Nehmen Sie an der kostenlosen Veranstaltung teil? Bitte melden Sie sich bis zum 24.09.2018 hier an.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die IHK finden Sie hier.
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Wir freuen uns über Ihre Zusage!