„Das Land Berlin begeht mit dem Gesetz zum Mietendeckel einen offenen Verfassungsbruch. Dieser Wahnsinn muss schnellstmöglich durch das Bundesverfassungsgericht gestoppt werden. Wir begrüßen sehr, dass der Antrag auf ein Normenkontrollverfahren nun die erforderliche Unterstützung im Bundestag hat. Jetzt kann dieser wohnungspolitischen Geisterfahrt in Karlsruhe ein Ende gesetzt werden“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin.
Ibel verwies hierbei auf Informationen aus dem Bundestag, nach denen das notwendige Quorum von 178 Unterzeichnern für das Einreichen der Klage bereits übertroffen ist.
„Mit dem Mietendeckel rüttelt der Berliner Senat nicht nur an der Bund-Länder-Kompetenz, sondern auch am Wirtschaftsmotor Deutschlands“, so Ibel weiter. „Der Senat macht die Hauptstadt zum Versuchslabor für Phantastereien einer staatlichen Preiskontrolle. Dabei sind die Auswirkungen des Mietendeckels besonders in jenen Stadtteilen fatal, in denen kaum börsennotierte Wohnungsunternehmen vertreten sind! Stattdessen treffen die enteignenden Eingriffe des Senats private Vermieter wie Genossenschaften, Einzelvermieter oder mittelständische Unternehmen.“
Aufgrund der unabsehbaren Folgen des Mietendeckels haben die mittelständischen Mitgliedsunternehmen des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg bereits geplante Neubauvorhaben in einem Umfang von mehr als 9.000 Wohnungen zurückgestellt. Zusätzlich wurden auch Investitionen und Modernisierungen auf Eis gelegt.
„Wenn unsere Unternehmen nicht mehr investieren und bauen können – wer soll dann die erforderlichen neuen Wohnungen für die Berliner bauen? Eine Antwort darauf hat auch der Senat nicht. Vernünftige Argumente scheinen bei den verantwortlichen Akteuren nicht mehr durchzudringen“, resümiert Ibel. „Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass dieser planwirtschaftliche Irrsinn jetzt vom obersten Gericht gestoppt werden kann. Der BFW wird hierbei die notwendige Unterstützung leisten!“
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