„Der Bauausschuss hat dem Deutschen Bundestag gut durchdachte Empfehlungen zur Baugesetzbuchnovelle vorgelegt. Das ist ein wichtiger Schritt, um Bauen flexibler, schneller und bedarfsgerechter zu machen“, sagte Andreas Ibel, Vorsitzender der BID und BFW-Präsident, im Vorfeld der zweiten und dritten Lesung im Bundestag.
„Jetzt gilt es, die notwendigen Nachbesserungen an der TA Lärm vorzunehmen und die BauGB-Novelle rasch abzuschließen.“ Ibel begrüßte insbesondere die Einführung des „Urbanen Gebiets“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO): „Hier darf künftig dichter, höher und somit auch effizienter gebaut werden“, sagte Ibel. Im neuen Gebietstyp darf der Wohnanteil nachfragegerecht größer als der Gewerbeanteil sein.
Ibel betonte jedoch, dass dichteres und höheres Bauen nicht ausreicht, um den notwendigen Neubaubedarf zu decken. So wird in den sieben A-Städten bislang nur rund 30 Prozent des Neubaubedarfs gedeckt. „Der Flaschenhals für mehr Neubau ist das mangelnde Bauland, welches insbesondere in den Hotspots mehr ausgewiesen werden müsste. Deshalb ist die Ausweitung des beschleunigten Verfahrens in der Baunutzungsverordnung das richtige Instrument und darf nicht mit weiteren Auflagen aufgeladen werden!“
Laut Gesetzentwurf gilt das beschleunigte Verfahren künftig auch für Baugebiete, die an den Innenbereich grenzen: „So wird die Baulandgewinnung erleichtert und eine Weiche gestellt, damit die Baulandpreise wieder auf ein vernünftiges Maß gebracht werden und Bauen wieder bezahlbar wird.“ Obwohl die Regelung bis 2019 befristet ist, ist sie eine gute Sofortmaßnahme, so Ibel.
Der Erfolg und die Praxistauglichkeit des „Urbanen Gebiets“ hängen jedoch auch von der Gestaltung des Lärmschutzes ab, erklärte Ibel: „Für ein gelungenes Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen ist es auch wichtig, die Anforderungen an den Schallschutz zu senken und die Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes zu erweitern.
BID-PM zur BauGB-Novelle im Bundestag – Datei ansehen — Datei herunterladen