„Durch die BauGB-Novelle soll Bauen wieder flexibler, schneller und bedarfsgerechter werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass der Bundesrat bei der BauGB-Novelle die notwendigen Anpassungen an der TA Lärm vornimmt. Davon hängen der Erfolg und die Praxistauglichkeit des „Urbanen Gebiets“ maßgeblich ab“, warnt Andreas Ibel, BID-Vorsitzender und BFW-Präsident, vor der Abstimmung zur BauGB-Novelle im Bundesrat am 31. März.
In Vorbereitung auf die Bundesratsabstimmung haben die Ausschüsse des Bundesrates empfohlen, die im aktuellen Entwurf geplante Erhöhung der Immissionsrichtwerte auf 63 dB tagsüber und 48 dB nachts wieder auf das bestehende Niveau von Mischgebieten zu reduzieren (60 dB bzw. 45 dB). Zudem lehnen mehrere Bundesländer die Einführung des technischen Lärmschutzes ab.
„Für ein besseres und lebendiges Miteinander von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist die Anpassung der TA Lärm unumgänglich“, so Ibel. „Die Empfehlungen der Ausschüsse könnten die dringend benötigte Flexibilität des neuen Gebietstypen „Urbanes Gebiet“ einschränken. Was wir jetzt brauchen, sind erweiterte Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes und geringere Anforderungen an den Lärmschutz.“
Im neuen Baugebietstyp der BauGB-Novelle, die der Bundestag am 9. März 2017 beschlossen hat, soll die Wohn- und Gewerbenutzung besser vereinbar werden und so zu einer effizienteren Bebauung der Innenstädte beitragen. Neben Gewerbe dürfen reine Wohngebäude nun regelmäßig als zulässig erklärt werden. Auch der Anteil an Wohngebäuden darf bedarfsgerecht überwiegen. Die BID hatte die BauGB-Novelle als einen Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums durch Nachverdichtung begrüßt.
BID-PM: TA Lärm muss nachgebessert werden – Datei ansehen — Datei herunterladen