Stillstand beim Gebäudeenergiegesetz: BID fordert neue Wege beim Energieeinsparrecht

„Der Stillstand beim Gebäudeenergiegesetz zeigt: Ein „Weiter so“ beim Energieeinsparrecht mit ständig steigenden Vorgaben kann es nicht geben!“, sagte der BID-Vorsitzende und BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin.

Im gestrigen Koalitionsausschuss konnte erneut keine koalitionsinterne Einigung über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erzielt werden. Ibel betonte: „Der Ansatz, für das Energieeinsparrecht mit der Zusammenlegung von EnEG, EEWärmeG und EnEV ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, ist richtig und wichtig.“ Dies gelte auch für die aufgeführte Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Reduzierung des Energieverbrauchs in Gebäuden.

Die BID spricht sich jedoch insbesondere gegen eine Vorfestlegung des Effizienzhauses 55-Standards als Niedrigstenergiegebäudestandard aus. Auch zwischen den Koalitionspartnern ist dieser Punkt strittig. „Mit dem KFW 55-Standard würden sich die energetischen Vorgaben um rund ein Viertel verschärfen“, erklärte Ibel. „Dabei ist bereits mit der EnEV 2016 die Grenze dessen erreicht, was für die Immobilienbranche wirtschaftlich darstellbar ist. Zudem bringt der KFW 55-Standard keinen nennenswerten Fortschritt bei der Verringerung der CO2-Emissionen oder der Effizienzsteigerung. Es wäre also sinnvoll, den Standard EnEV 2016 als Niedrigstenergiegebäudestandard zu definieren.“

Ibel verwies auf ein BID-Gutachten, nach dem der KFW 55-Standard gegenüber der EnEV 2014 die Herstellungskosten um zehn Prozent und die Nutzerkosten um einen Euro pro Quadratmeter und Monat verteuern würde. „Was solche Verschärfungen für die soziale Balance und die öffentliche Akzeptanz der Energiewende bedeutet, liegt auf der Hand“, warnte Ibel. Deshalb sei es umso wichtiger, dass die künftigen energetischen Vorgaben die Auswirkungen auf Nutzer und Eigentümer berücksichtigen.

„Politik und Wirtschaft müssen jetzt die Chance nutzen, gemeinsam eine praxisnahe und wirtschaftliche Neukonzeptionierung mit neuen Werkzeugen zur immobilienwirtschaftlichen Umsetzung zu schaffen, die sich mit den tatsächlichen Herausforderungen der Energiewende auseinandersetzt“, appellierte Ibel. „Unser Ziel muss es sein, klimafreundliches und zugleich bezahlbares Wohnen und Bauen zu ermöglichen. Hier darf es kein Entweder/Oder geben!“

Das BID-Gutachten zur Wirtschaftlichkeitsberechnung bei verschärften energetischen Standards steht auf der Internetseite www.bid.info zum Download bereit.

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